Baurecht


Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen vielfältig. Wir betreuen Sie gerne und mit einem langjährigen Erfahrungsschatz in allen Lagen der Vertragsausführung und bereits zuvor.

Ob es sich dabei um den Bau eines Einfamilienhauses handelt oder die Errichtung eines Einkaufszentrums spielt keine Rolle. Wir vertreten den privaten Bauherrn in gleicher Weise wie den General-/Subunternehmer auf der Großbaustelle.

Denn in allen Fällen gilt: Bereits mit dem sorgfältigen Vertragsschluss wird das Fundament für eine erfolgreiche und unkomplizierte Abwicklung des Bauvertrags gewährleistet. Wir beraten und vertreten Sie gerne schon in diesem sensiblen Vorfeld. Schon dabei können Weichen gestellt werden die im Falle von Unstimmigkeiten Geld, Zeit und ärger sparen.

Aber auch während der Durchführung der Arbeiten bis zur Abnahme ist eine anwaltliche Vertretung oftmals sinnvoll. Die Einhaltung vereinbarter Bauzeiten durch den Bauherren sind ein wesentlicher Teil des Bauablaufs. Ebenso ist es wichtig als Handwerker über seine Hinweispflichten gegenüber dem Unternehmer ausreichend Bescheid zu wissen um rechtzeitig handeln zu können. Gleiches gilt für etwaige Bedenkenanzeigen.

Nach der Abnahme des Gewerks beginnen oftmals die Streitigkeiten. Restlohnzahlungen stehen Gewährleistungsansprüchen gegenüber. Um eine erfolgversprechende Einschätzung der Erfolgsaussichten gewährleisten zu können werden Sie durch unsere Kanzelei ausführlich beraten.

Ob der zugrunde liegende Bauvertrag auf die VOB/B (und VOB/C) Bezug nimmt oder ein sog. BGB-Bauvertrag vorliegt spielt für unsere Tätigkeit keine Rolle. Bereits seit Jahren sind wir außergerichtlich wie auch gerichtlich für alle denkbaren Baubeteiligten tätig.

Gerade die gerichtliche Geltendmachung ist in Bausachen oftmals diffizil. Streitverkündungen, selbständige Beweisverfahren, Eilverfahren oder das gängige Erkenntnisverfahren. Mit der Wahl der richtigen Verfahrensart sichern Sie sich oftmals zeitnah eine kostengünstige Durchsetzung Ihrer Rechte. Welches Vorgehen in Ihrem Falle am erfolgversprechendsten ist wird in einem eingehenden Gespräch gegebenenfalls zu klären sein.