Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht mit seinen vielen Besonderheiten und teilweisen Überschneidungen zum Mietrecht stellt ein Rechtsgebiet dar, dem sich unsere Kanzlei schon seit vielen Jahren widmet. Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Eigentümer selbst gehören schon lange zu unserem festen Mandantenkreis.
Wir beraten und vertreten Sie ab Gründung des Wohnungseigentums.
Insbesondere die Frage nach dem ordnungsgemäßen Beschluss von Tagesordnungspunkten durch die Eigentümerversammlung bietet immer wieder Anlass zu Streit. Hier beraten wir vor Beschlussfassung um ein möglichst Ihren Interessen gerechtes Ergebnis zu ermöglichen. Nach Beschlussfassung ist die Überprüfung von Fristen zur Anfechtung dringlichstes Ziel, gefolgt von einer genauen Prüfung ob die rechtlichen Voraussetzungen bei Beschlussfassung eingehalten wurden.
Streitigkeiten zwischen den Eigentümern sind dabei ebenso Gegenstand unserer Arbeit wie die Vertretung gesamter Eigentümergemeinschaften.